Herzlich willkommen bei Schwalm & Partner, Ihrer inhabergeführten Steuerkanzlei aus Köthen.
Hervorgegangen sind wir aus der Einzelkanzlei Agr.-Ing. Karlheinz Schwalm und beraten seit jeher auch und insbesondere landwirtschaftliche Betriebe in allen steuerlichen Belangen.
Unser Team aus Steuerberatern, mit mannigfachen Zusatzqualifikationen, Steuerfachwirten, Steuerfachangestellten und engagierten Quereinsteigern überzeugt mit Erfahrung, Kompetenz, frischen Ideen und Leistungsbereitschaft. Bodenständig, solide und fest mit der Region Anhalt-Bitterfeld verbunden, verstehen wir Steuerberatung als aktives Miteinander auf Augenhöhe.
Mitglied bei:
Bei uns bedeutet Steuerberatung weit mehr als nur die Erstellung von Steuererklärungen. Ob Landwirt, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Privatperson – Schwalm & Partner begleitet Sie ganzheitlich in allen steuerlichen Belangen. Dazu gehören:
Hier haben Sie die Möglichkeit uns Ihr Anliegen mitzuteilen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
1. Maßnahmen für Bürger
a) Pendlerpauschale / Mobilitätsprämie
Ab
dem 1.1.2026 steigt die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro
Kilometer – und zwar direkt ab dem ersten Kilometer.
Personen
mit geringem Einkommen können auch nach 2026 weiterhin die
Mobilitätsprämie nutzen.
b) Energiekosten
Die
Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1.1.2026, wodurch Gasverbraucher
insgesamt um über drei Milliarden Euro entlastet werden.
Private
Haushalte profitieren zudem von sinkenden Stromkosten, da der Bund die
Netzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst.
c) Mietpreisbremse
Die
Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert.
d) Mütterrente
Mit
der Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene
Kinder auf bis zu drei Jahre erweitert.
e) Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Die
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert.
Neue
Frist für die Erstzulassung bzw. Umrüstung: 31.12.2030.
Die
maximale Steuerbefreiung gilt weiterhin für bis zu zehn Jahre, jedoch
höchstens bis 31.12.2035.
2. Maßnahmen für Unternehmer
a) Degressive Abschreibung
Für
bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 30.6.2025 und dem 1.1.2028
angeschafft werden, ist wieder eine degressive AfA von bis zu 30 %
möglich.
Dadurch
können Unternehmen in den ersten Jahren höhere Abschreibungen geltend
machen.
b) Körperschaftsteuer
Ab
2028 sinkt die Körperschaftsteuer jährlich um einen Prozentpunkt – von 15
% auf 10 % innerhalb von fünf Jahren. Die
Gesamtsteuerbelastung reduziert sich damit bis 2032 auf etwa 25 %.
c) Betriebliche E-Mobilität
Für
neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (30.6.2025 bis 1.1.2028) können 75 % der
Anschaffungskosten im ersten Jahr abgeschrieben werden.
Die
Preisgrenze für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen steigt
von 70.000 € auf 100.000 €.
Die
Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge wurde ebenfalls verlängert.
d) Forschungszulage
Ab
2026 erhöht sich die maximale Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage
von zehn auf zwölf Millionen Euro.
Förderfähige
Bereiche werden erweitert, und vereinfachte Verfahren sollen Bürokratie
reduzieren.
e) Energiekosten für Unternehmen
Die
Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land-
und Forstwirtschaft wird dauerhaft auf den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh
abgesenkt.
3. Entlastung der Gastronomie
Ab
dem 1.1.2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft ein
Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
Getränke
sind von dieser Reduzierung ausgenommen.
4. Entlastung der Landwirtschaft
a) Agrardieselrückvergütung
Ab
dem 1.1.2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48
Cent pro Liter Diesel zurück.
b) Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung
Seit
Juli 2025 entfällt die Pflicht zur Stoffstrombilanz, was die
Dokumentationslast für landwirtschaftliche Betriebe deutlich reduziert.
c) Pauschalierende
Landwirte
Die Bundesregierung hat es versäumt, den gesetzlich
vorgeschriebenen Durchschnittssteuersatz für pauschalierende Landwirte zum
Jahresbeginn anzupassen.
Nach Berechnungen des Bundesrechnungshofs ist der
aktuelle Satz von 7,8 % zu hoch, sodass Agrarunternehmer jährlich rund 90
Millionen Euro Umsatzsteuer
einbehalten, die eigentlich dem Staat zustehen. Obwohl
das Umsatzsteuergesetz eine jährliche Neuberechnung und verbindliche Festsetzung
vorschreibt,
blockiert das Landwirtschaftsministerium die Absenkung.
Der Bundesrechnungshof spricht von einem gravierenden Rechtsverstoß und warnt
vor möglichen
EU-rechtlichen Konsequenzen. Aktuell kommt der mit 6,1%
vorgeschlagene Steuersatz nicht zum Tragen.
5. Förderung des Ehrenamts
a) Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Die
Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 €, die Ehrenamtspauschale auf 960
€.
b) Anhebung von Freigrenzen
Die
Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger
Organisationen erhöht sich auf 50.000 €.
Die
Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für Körperschaften mit
jährlichen Einnahmen bis 100.000 €.
c) Haftungsprivileg
Ehrenamtlich
Tätige in Vereinen sind künftig besser vor Haftungsrisiken geschützt.
Das
Haftungsprivileg gilt nun für Tätigkeiten mit Vergütungen bis zu 3.300 €
jährlich.